Arbeitgebende

Arbeitgebende gehören zweifellos zu den zentralen Figuren bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten, da die Datenverarbeitung selbstverständlich zur Durchführung des Geschäftsbetriebs zwingend erforderlich ist. Allerdings ist die Datenverarbeitung gleichzeitig nicht grenzenlos zulässig. Ferner kommen Arbeitgebende regelmäßig mit sehr sensiblen Daten wie Gesundheitsdaten in Berührung, für deren Verarbeitung besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.