Mitbestimmung beim Datenschutz

Der Beschäftigtendatenschutz ist in der betrieblichen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgebenden insbesondere durch den steigenden Grad der Digitalisierung von immer größerer Bedeutung. Dementsprechend benötigten sowohl der Betriebsrat als auch Arbeitgebende vertiefte Kenntnisse der (technischen) Abläufe und Hintergründe von datenschutzrechtlich relevanten Maßnahmen, die der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen.