Die DSGVO hat von einer Privilegierung der Datenverarbeitung in Konzernen abgesehen. Aus diesem Grund gilt es auch innerhalb eines Konzerns bei der Datenverarbeitung und dem Datenaustausch die jeweiligen Vorschriften des Datenschutzes im Blick zu behalten und zu beachten. Besondere Vorsicht ist geboten bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen von Transaktionen. Auch im Rahmen vom Mitarbeiteraustausch einer Unternehmensgruppe gilt keine generelle Privilegierung – wohl aber eine Art Erleichterung in Gestalt eines, wenn man so will, „kleinen Konzernprivilegs“.