Bewerberdatenschutz

Mit Hilfe von umfangreichen Bewerbungsverfahren versuchen Arbeitgebende bestmögliche Einblicke von Bewerbenden zu erhalten. Die durch den Bewerbungsprozess gewonnenen Informationen dienen als Grundlage für die Entscheidung von Stellenbesetzungen. Dem Wunsch nach vollumfänglicher Information der Arbeitgebenden steht jedoch der Datenschutz und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewerbenden entgegen. Dies wirkt sich im Rahmen der allgemeinen Datenerhebung im Bewerbungsprozess aus, aber auch bei Fragerechten im Bewerbungsgespräch oder der Abfragung von Bewerberdaten bei vorherigen Arbeitgebenden und auch bei der Verwertung von Informationen von Social Media Plattformen.